Duitsland: Provider verhindert besluitvorming Hoge Raad, huurcontract zendmast ontbonden.

zaterdag, 18 juni 2011 - Categorie: Juridische Informatie

Een interessante juridische casus. Na jarenlange juridische strijd is provider O2 vlak voor de principiële uitspraak van de hoogste Duitse rechtsinstantie, het Bundesgerichtshof. tegemoet gekomen aan de eiser, verhuurster van een stuk grond waarop een zendmast is gebouwd, om het huurverdrag te ontbinden. Daarmee ontloopt O2 een mogelijk desastreuze uitspraak van het Bundesgerichtshof over de ontoelaatbaarheid van de door O2 met huurders afgesloten contracten. Eiseres had gesteld dat de contracten ontoelaatbaar waren omdat ze eenzijdig de provider bevoordeelden, de verhuurster kon bij voorbeeld het contract 30 jaar lang niet opzeggen terwijl de provider dat gedurende de looptijd wel zou kunnen.

De logica achter het handelen van O2 is gelegen in het feit dat overal in de Bondsrepubliek verhuurders door voortschrijdend inzicht of door druk van omwonenden hun verhuurcontract met betrekking tot zendmasten voor mobiele telefonie willen opzeggen:


Bron: Persbericht Burgerinitiatief Aßling 16 juni 2011

Rückzieher von Telefonica Germany (O2) - Präzedenzfallvor dem BGH kommt nicht zur EntscheidungDer Mobilfunkbetreiber Telefonica Germany ist einem Grundsatzurteil desBundesgerichtshofs in Karlsruhe zur Wirksamkeit einer Kündigung eines von ihm sehreinseitig formulierten 30jährigen Mietvertrages mit einer Vertragsaufhebungzuvorgekommen.

Das bundesweit von vielen Bürgern, Kommunen, Initiativen und Juristenmit Spannung erwartete Urteil des BGH bleibt damit aus.Auf Bestreben von O2 kam jetzt eine außergerichtliche Einigung mit einer Grundstücksverpächterin aus demLandkreis Ebersberg/Bayern zustande. Diese hatte auf Feststellung der Wirksamkeit der Kündigung ihresmit O2 geschlossenen Mietvertrages geklagt und in letzter Instanz beim Bundesgerichtshof in KarlsruheRevision eingelegt.Mit dem Rückzieher von O2 ist es der Mobilfunkbranche erneut gelungen, den Status quo zu ihren eigenenGunsten aufrecht zu erhalten. Das Angebot außergerichtlicher Regelungen bei unsicherem Prozessausgangist gängige Praxis der Mobilfunkbetreiber.

Auch im vorliegenden Fall war laut dem Prozessbevollmächtigtender Verpächterin, Rechtsanwalt Jürgen Buntrock, aufgrund der Vertragslage durchaus mit einemergebnisoffenen und eventuell erfolgreichen Prozessausgang zu rechnen.Im November 2006 hat die Verpächterin mit O2 einen Mietvertrag über ein Grundstück in der GemeindeAßling zur Errichtung einer 46 m hohen Mobilfunksendestation abgeschlossen. Dabei handelt es sich nachdem von ihr erst nach Vertragsabschluss eingeschalteten Anwalt um eine unzulässige und damitsittenwidrige Vereinbarung. Allein die lange Laufzeit von 30 Jahren und auch die sonstigen Rechte undPflichten sind sehr einseitig zu Gunsten des Mobilfunkbetreibers geregelt. So ist z.B. ein Passus enthalten,der der Verpächterin keine Kündigungsmöglichkeit innerhalb der 30jährigen Vertragsdauer einräumt,während der Mobilfunkbetreiber vorzeitig kündigen kann.

Die Klage der Verpächterin vor dem Landgericht München I wurde abgewiesen und die Berufung vomOberlandesgericht München zurückgewiesen. Das Oberlandesgericht München hat jedoch in seinem Urteilvom 12. Mai 2009 ausdrücklich eine Revision beim BGH zugelassen, u.a. aus zwei wesentlichen Gründen:„Der BGH hat sich zur Wirksamkeit einer 30-jährigen Laufzeit für Mietverträge noch nicht geäußert.“(....) „Die Revision war daher auch unter dem Gesichtspunkt der Rechtsfortbildung zuzulassen“.„Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, weil die Beklagte im gesamten Bundesgebiet eineVielzahl von Verträgen der vorliegenden Art abgeschlossen hat und sich wie die Klägerin zahlreicheVermieter zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung entschlossen haben oder entschließen werden,seies aufgrund eigener Meinungsbildung, sei es auf Druck der Nachbarschaft hin“.

Tatsächlich hat es in der Gemeinde Aßling massiven Widerstand gegeben. Der Verein „Mobilfunk mitGrenzen e.V.“, wurde gegründet, der sich mit der Verpächterin solidarisierte und sie seitdem beratendunterstützt. Der Verein geht davon aus, dass eine erfolgreiche Revision vor dem Bundesgerichtshofmöglicherweise die bisherige Vertragspraxis der gesamten Mobilfunkbranche in Frage gestellt hätte, mitbundesweit gravierenden Auswirkungen auf bestehende und kommende Miet- und Pachtverhältnissezwischen Mobilfunkbetreibern und Haus- und Grundbesitzern sowie generell auf die Rechtssprechung.Dennoch ist das Ziel dieses jahrelangen Prozessweges nun erreicht.

Mit der Vertragsaufhebung können dieVerpächterin und der Verein einen großen Erfolg für sich verbuchen.Seite 1 von 2 Bürgerinitiative Aßling – Mobilfunk mit Grenzen e. V.Darüber hinaus ist es dem Verein u.a. gelungen, durch Unterschrifts- und massive AufklärungsaktionenBürgermeister und Gemeinderäte zu überzeugen, die Standortplanung für Mobilfunksendeanlagen nicht denBetreibern zu überlassen, sondern selbst in die Hand zu nehmen. Unter enormen Zeitdruck und miterheblichem Kostenaufwand hatte die Gemeinde Aßling daraufhin durch ein Flächennutzungs- undBebauungsplanverfahren Alternativstandorte außerhalb der Ortschaft ausgewiesen, um damit innerörtlicheSendemasten zu verhindern - ein in dieser Form beispielloser Vorgang. Einer dieser Alternativstandortewird mittlerweile von drei Mobilfunkbetreibern - seit 2009 auch von O2 - genutzt.Gegen den Flächennutzungs- und Bebauungsplan der Gemeinde Aßling hat O2 beim Bayer.Verwaltungsgerichtshof Normenkontrollklage erhoben, die am 14.07.2011 zur Verhandlung ansteht. Auchdabei handelt es sich um einen Präzedenzfall. Es bleibt abzuwarten, ob der Mobilfunkbetreiber auch dieserGrundsatzentscheidung zuvorkommt und seine Klage zurückzieht.

Trudi Christof Rudolf Lang
Vorstand BI Aßling - Mobilfunk mit Grenzen e.V.
Postfach 1114, 85615 Aßling Tel. 08092 / 9220

Voor het originele bericht zie:
www.scribd.com/doc/57995654/Ruckzieher-von-Telefonica-Germany-O2-Prazedenzfall-vor-dem-BGH-kommt-nicht-zur-Entscheidung .



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