Duitse rechtsgeleerde Prof. Schöndorf: Emissienormen te hoog door winstbejag staat? (Upd + Ext)
vrijdag, 29 mei 2009 - Categorie: Juridische Informatie
Oorspronkelijk artikel van 3 mei 2009, herzien en nu met de volledige originele tekst van het interview. Prof. Schöndorf was van 1977 - 1996 Officier van Justitie in Frankfurt/Main.
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In het Duitse juridische weekblad Neue Juristische Wochenblatt no.5
een interessant interview met de Duitse rechtsgeleerde Prof. Dr. Erich Schöndorf. Onderstaand samengevat de belangrijkste stellingen die Schöndorf verkondigt:
- De Bondsregering heeft bij de toenmalige veilingen een zo hoog mogelijke opbrenst willen bereiken en de emissienormen zo hoog mogelijk vastgesteld ter bescherming van de kopers. Uit medisch oogpunt zijn deze normen niet te verdedigen
-Letterlijk over de rol van de rechtbanken: Bij twijfel volgt justitie, die zich verplicht heeft aan de belangen der industrie, de emissinormen en wijst aanklachten af.
-De emissienormen moeten - zoals in het buitenland al is geschiedt, verlaagd worden naar wat uit medisch oogpunt vereist is. In Duitsland meent men daar van af te kunnen zien om de providers kosten te besparen.
-Gezien de succesvolle processen in de Verenigde Staten is het wat betreft de Duitse rechtbanken slechts een kwestie van tijd ''tot het front instort''.
-Lichamelijke verwondingen worden veroorzaakt (in de denkwereld van juristen) door vuisten en knuppels, soms met een auto, nimmer met een mobieltje.
Onderstaand (met dank aan Gigaherz.ch ) de volledige Duitse tekst van het interview uit het genoemde weekblad:
Es ist nur noch eine Frage der Zeit…..
Ein Interview mit Prof. Erich Schöndorf in der Neuen Juristischen Wochenschrift Nr. 2/2009.
Wiedergabe mit freundlicher Genehmigung der Redaktion NJW
Neue Juristische Wochenschrift, Beethovenstrasse 7b, 60325 Frankfurt M www.njw.de
NJW: Warum tun sich Strahlenopfer von Mobilfunkmasten so schwer, Ihre Rechte erfolgreich durchzusetzen?
Schöndorf: Vorrangig ist das kein juristisches sondern ein politisches Problem. Für ungefähr 100 Milliarden DM hat die Bundesrepublik seinerzeit die UMTS-Lizenzen verkauft und jetzt wollen die Käufer ihre Rechte zu Geld machen. Flächendeckende erfolgreiche Klagen würden da sehr stören. Der Staat hat das schon geahnt und entsprechend hohe Grenzwerte festgelegt, die sich medizinisch allerdings nicht begründen lassen Eine im Zweifelsfall den Konzerninteressen verpflichtete Justiz exekutiert diese Grenzwerte und weist die Klagen ab.
NJW: Was sollte zum Schutz vor Elektrosmog getan werden?
Schöndorf: In erster Linie geht es darum die Grenzwerte auf das medizinisch Erforderliche zu senken. Andere Länder haben das längst getan. In Deutschland meint man darauf verzichten zu können weil die Betreiber dadurch Kosten sparen. Darüber hinaus wäre in jedem Fall eine bessere Aufklärung der Bevölkerung vor den Gefahren des Elektrosmogs dringend geboten. Auch bei reduzierten Belastungen bleiben beispielsweise für Handybenutzer erhebliche Risiken bestehen.
NJW: Besteht die staatliche Pflicht, Schutzzonen für Strahlenopfer einzuführen?
Schöndorf: Selbstverständlich, und zwar in einer Größe von 357.000 qkm, was haargenau der Fläche unseres Landes entspricht. Mal allen Ernstes: Amerikanische Verhältnisse wollen wir doch nicht, wo bedrohte Indianerstämme in Reservate gepfercht werden, mit den bekannten Folgen.
NJW: In den USA gab das Arbeitsgericht einer Arbeitnehmerin Recht, die ihren Gehirntumor auf den arbeitsbedingten Handygebrauch zurückführte. Werden solche Prozesse auch in Deutschland kommen?
Schöndorf: In Deutschland gibt es alles was es in Amerika auch gibt, nur mit einer entsprechenden Zeitverzögerung. Gegenwärtig steht die Justiz noch geschlossen hinter ihrer abweisenden Linie. Aber schon sind hochkompetente Initiativen dabei die Zusammenhänge deutlich zu machen. Sie tragen dabei eine Unmasse an belastenden Indizien zusammen, deren gewaltiger Überzeugungskraft sich kein Gericht auf Dauer entziehen kann. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis die Front zusammenbricht.
NJW: Kann nach den heutigen medizinischen Erkenntnissen der Nachweis gelingen, dass eine Gesundheitsschädigung auf den Elektrosmog zurückzuführen ist?
Schöndorf: Der Kausalitätsnachweis ist die Achillesferse der modernen Produkthaftung. Das hat damit zu tun dass die Zusammenhänge sehr komplex sind, viel mit Naturwissenschaften zu tun haben, die den Juristen bekanntlich nicht besonders liegen und die Justiz immer noch in ihrem alten Denkschema verhaftet ist: Körperverletzungen begeht man mit Fäusten oder Knüppeln, manchmal auch mit einem Auto, aber niemals mit einem Handy. Damit macht man etwas ganz anderes: Telefonieren, Fotografieren, SMS schreiben und im Internet surfen. Alles schöne Dinge die nichts Anrüchiges haben. Für große Teile der kritischen Medizin ist der Kausalitätsnachweis aber schon längst geführt.
Wissenswertes über Prof. Erich Schöndorf
Geboren 11.08.1947 in Greifenstein, Hessen
1958 - 1966 Besuch des Gymnasiums Weilburg/Lahn
danach Studium der Rechtswissenschaften in Gießen/Lahn und Frankfurt/Main
1. Staatsexamen 1974
2. Staatsexamen 1977
Promotion 1979 bei Professor Spiros Simitis in Frankfurt/Main
Thema: Allgemeine Arbeitsbedingungen
1977 - 1996 Staatsanwalt in Frankfurt/Main. Die letzten zehn Jahre im Umweltdezernat tätig. Zwischen 1984 und 1996 in der Hauptsache mit dem “Holzschutzmittel-Verfahren” befasst.
Seit 1996 Professor für Umweltrecht und öffentliches Recht an der Fachhochschule Frankfurt/Main.
Seit vielen Jahren kreativ im Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) tätig; Schwerpunkt Klimaschutz
Seit 1998 Mitherausgeber des Magazins “Business Crime”
Seit 2002 Mitglied des Vorstands von Business Crime Control e.V.
Voor het originele gedeelte van Gigaherz zie:
www.gigaherz.ch/1483/ .
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