Oostenrijk: Een burgemeester veroordeeld voor weigeren plaatsen van een zendmast
zaterdag, 28 januari 2017 - Categorie: Juridische Informatie
Bron: www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1156
19 jan. 2017
Urteil im Handymasten-Prozess: Courage bestraft
Bürgermeister verhindert Handymasten wegen Risiken
Im Amtsmissbrauchsprozeß gegen ehemalige Mitglieder des Spittaler Gemeinderats ist der damalige SPÖ-Bürgermeister Gerhard Köfer zu sieben Monaten bedingt verurteilt worden. Der Gemeinderat hatte widerrechtlich einen Handymast verhindert. Er hat seine Strafberufung zurückgezogen und eine Pressemitteilung veröffentlicht.
Pressemitteilung
Handymasten-Prozess - „Politische Zivilcourage und Mut werden bestraft“
Köfer: „Ich verzichte auf Strafmilderung“
Wien/Klagenfurt (OTS) - Landesrat Gerhard Köfer: „Die „Nichtbewilligung“ eines Handymastens im dicht verbauten Wohngebiet in Spittal wird in die Geschichte eingehen. Mehrere bereits an Krebs erkrankte Gemeindebürger haben sich in Form einer Bürgerinitiative im Jahr 2007 an mich gewandt und mich eindringlich gebeten, ihnen behilflich zu sein und einen geplanten Handymasten am Nachbargebäude an einen anderen Standort zu verlegen.
Insgesamt wurden damals 30 Gemeinderäte und ich wegen Amtsmissbrauchs vor Gericht gebracht. Ich stehe auch heute voll und ganz zu meiner Handlung und weiche auch im festen Glauben daran, das Richtige getan zu haben, keinen Schritt davon ab. Natürlich hätte ich auch die Möglichkeit gehabt, mich in dieser Causa in Form einer Diversion „freizukaufen“: Das habe ich abgelehnt, weil ich davon überzeugt war und nach wie vor bin, dass es niemals Unrecht sein kann, wenn man seine Bürger vor gesundheitsgefährdenden Handymasten bewahren möchte. Ich freue mich aber, dass alle meine damaligen Kollegen mittlerweile freigesprochen wurden. Vor Gericht habe ich die Verantwortung übernommen und wurde nach fast zehn Jahren verurteilt. Grund der Verurteilung ist, dass ich es - nach Ansicht des Gerichts -verabsäumt haben sollte, bezüglich des Handymastens rechtzeitig eine Gemeinderatssitzung einzuberufen.“
Köfer weiter: „Für mich ist die Abweisung meiner Nichtigkeitsbeschwerde vom Obersten Gerichtshof in keiner Weise nachvollziehbar. Wenn man in Österreich dafür verurteilt wird, dass man sich als Politiker für das Wohl und die Gesundheit der Bürger einsetzt, dann werde ich diesem traurigen Spiel heute ein Ende setzen. Ich brauche keine etwaige Strafmilderung und ziehe mit sofortiger Wirkung meine Strafberufung zurück. Jene politischen Funktionäre die jetzt hoffen, dass ich an einen Rücktritt denke, muss ich leider enttäuschen: Ich sehe nicht einmal im Ansatz einen Grund dafür, mich damit zu beschäftigen. Im Gegenteil, ich habe aus diesem Urteil gelernt und werde trotzdem unbeirrt und rechtskonform weitere Schritte nach vorne machen und mich noch stärker gegen Unrecht, das Bürgern in unserem Land widerfährt, einsetzen.“
Rückfragen & Kontakt:
Thomas FIAN
Pressesprecher
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Auf Facebook schreibt Gerhard Köfer:
Was soll ich dazu sagen... am besten nichts... außer...
''Vurschrift ist Vurschrift'' PULS4
Stellt euch vor, ihr fährt mit dem Auto und kommt zu einem Verkehrsunfall. Ihr nehmt einen Verletzten auf, um diesen in ein Krankenhaus zu bringen. Dabei wird die Geschwindigkeit überschritten und ihr bekommt dafür ''10 Jahre'' später eine Strafe vorgeschrieben.
Fazit daraus: NIEMAND wurde geschädigt. Ein Mensch wurde vielleicht vor gesundheitlichen Schäden bewahrt, nur die Behörde interessiert das nicht. Es wurde schließlich ein ''Gesetz übertreten''. (Ist natürlich mit meinem Fall überhaupt nicht zu vergleichen)
Ook in Oostenrijk gaat dus niet alles goed, ondanks de richtlijn van de officiële Oostenrijkse artsenorganisatie OAK voor diagnose en behandeling van mensen met klachten veroorzaakt door EMV.
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