Zwitserland: Rechtbank verbiedt plaatsing zendmast mobiele telefonie.
donderdag, 23 augustus 2012 - Categorie: Berichten Internationaal
Geplaatst 22 aug. 2012
Update met toevoeging van de auteur onderaan het artikel 23 aug. 2012
Na drie jaar procederen omdat Orange geen rekening gehouden had met de stralingsbelasting op de woonzolder van het gebouw:
Bron: Aargauer Zeitung 18 aug. 2012
Gericht verhindert Mobilfunkantenne von Orange in Suhr
Auteur: Hubert Keller
Naturarzt Marc Antoine Viatte und seine Mitstreiter aus gewinnen Rechtsstreit gegen den Mobilfunkbetreiber Orange. Dieser kann die Mobilfunkantenne, die er auf dem Gebäude an der Bachstrasse 10 geplant hatte, nicht erstellen.
Naturarzt Marc Antoine Viatte und seine Nachbarn können aufatmen. Vor Verwaltungsgericht haben er und seine fünf Mitstreiter Recht bekommen, Orange Communications SA kann die Mobilfunkantenne, die sie auf dem Gebäude an der Bachstrasse 10 geplant hatte, nicht erstellen. Orange zieht den Entscheid nicht weiter. Der Gerichtsbeschluss ist rechtsgültig. Die Baubewilligung, die der Regierungsrat gegen den Gemeinderat erteilen wollte, ist null und nichtig.
Dem Funkstrahl ausgesetzt
Viatte betreibt eine Praxis für Naturmedizin und Bioresonanz. Seine hochsensiblen Diagnosegeräte wären dem direkten Funkstrahl der Mobilfunkantenne ausgesetzt gewesen. Viatte musste befürchten, seinen Beruf an diesem Ort nicht mehr ausüben zu können. Drei Jahre dauerte der Rechtsstreit. Die Akten füllen einen ganzen Bundesordner. Viatte konnte sich bis zum Schluss nicht sicher sein, dass er gewinnen würde. Vor Verwaltungsgericht gab denn auch nicht seine Praxis den Ausschlag, es waren andere Erwägungen, die das Gericht veranlassten zugunsten der Beschwerdeführer zu entscheiden.
Die Geschichte begann Ende Juli 2009, als der Gemeinderat das Baugesuch der Orange Communications SA, Biel für eine UMTS-Mobilfunkanlage öffentlich auflegte. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hatte dem Gesuch unter Auflagen zugestimmt. Die Beschwerden gegen das Baugesuch hiess der Gemeinderat gut und lehnte dieses Mitte März 2010 ab.
Nun war die Reihe am Regierungsrat, an den Orange mit Beschwerde gegen den gemeinderätlichen Entscheid gelangt war. Der Regierungsrat hob den ablehnenden Entscheid des Gemeinderates auf und wies die Angelegenheit an die kommunale Behörde zurück. Diese solle die Baubewilligung erteilen.
Die Beschwerdeführer gelangten an die nächste Instanz, ans Verwaltungsgericht, das gegen den Regierungsrat und Orange und zugunsten der Beschwerdeführer entschied.
Dachwohnung nicht berücksichtigt
Ausschlaggebend dafür war, dass sich im Standortgebäude an der Bachstrasse 10 eine Dachwohnung befindet, die im Standortdatenblatt, das die Orte mit empfindlicher Nutzung und die zu erwartenden Strahlungswerte bezeichnet, nicht berücksichtigt wurde. Die Abteilung für Umwelt (Sektion Lärm und Luft) nahm nach einem Augenschein des Verwaltungsgerichts dazu Anfang Dezember 2011 Stellung und forderte, das Dach unter der Antenne sei wegen dieser Wohnung mit einem Immissionsschutz auszurüsten. Orange habe ein neues Standortdatenblatt einzureichen und zu erläutern, wie sie die verlangte Abschirmung konkret realisieren wolle. Dieser Forderung kam Orange in der Folge nach.
Nachzutragen ist, dass das fragliche Gebäude an der Bachstrasse 10 in der Zwischenzeit verkauft worden war, und zwar an einen der Einsprecher, der zusammen mit Naturarzt Viatte und anderen selber Beschwerdeführer war.
Folgerung des Gerichts: Ohne die zusätzlich geforderte Abschirmung unter dem Dach werde der Grenzwert überschritten, womit die Mobilfunkantenne nicht bewilligungsfähig wäre. «Der zwingend erforderliche Immissionsschutz bzw. die dazu notwendigen baulichen Massnahmen können aber mangels Zustimmung der neuen Grundeigentümerin offensichtlich nicht realisiert werden.» Das Verwaltungsgericht hiess deshalb die Beschwerde gut. Und dieser Entscheid ist wie erwähnt rechtsgültig, da Orange den Fall nicht ans Bundesgericht weiterzieht. Die Beschwerdeführer werden zu einem kleinen Teil entschädigt, zum Teil auch auf Kosten des Kantons.
Antennen kaum zu verhindern
Marc Antoine Viatte ist nicht nur erleichtert, der langwierige Rechtsstreit macht ihn auch nachdenklich: «Es braucht enorm viel Durchhaltewillen, um ein solches Verfahren durchzustehen.» Viatte hat gelernt, dass jeder Standort für eine Mobilfunkantenne eine individuelle Beurteilung erfordert. «Es gibt keine Standardbewertung.» Und deshalb fordert er die Gemeinde Suhr auf, im Zonenplan festzuschreiben, wo solche Anlagen zu stehen kommen sollen. Dass sie gesetzlich kaum zu verhindern sind, weiss nämlich auch Viatte.
Noch etwas gibt ihm zu denken: «Ein einfacher Bürger, der nicht über ausreichend Schnauf, sprich Geld, verfügt, kann das Risiko eines solchen Verfahrens nicht alleine auf sich nehmen.»
Voor het originele artikel zie:
www.aargauerzeitung.ch/aargau/aarau/gericht-verhindert-mobilfunkantenne-von-orange-in-suhr-125031418 .
Toevoeging van de auteur 23 aug. 2012:
Erfolgreiche Anwälte bedienen sich für den fachtechnischen Teil ihrer Arbeit vielfach der Fachstelle nichtionisierende Strahlung von Gigaherz.ch. So auch in diesem Fall.
Das Gericht fand dies einen fiesen Trick um die Antenne zu verhindern, konnte sich aber den physikalischen Gesetzen schlussendlich nicht widersetzen. Sehen Sie dazu auch www.gigaherz.ch/1760 (Der Fiesling von Gigaherz)
Uebrigens: Die NIS-Fachstelle von Gigaherz.ch überprüft seit 10 Jahren jährich ca. 70 Baugesuche von Mobilfunkantennen und begleitet viele Einsprechergruppen bis ans Bundesgericht. Deshalb lieben uns die Mobilfunker auch so sehr, dass sie ein spezielles Mobbingforum gegen uns einrichten mussten. Genützt hat es ihnen bis anhin nichts. Ganz im Gegenteil. Nicht einmal die Mitarbeit eines Hochschuldozenten hat ihnen etwas gholfen.
Hans-U. Jakob (Gigaherz.ch)
und
Nachtrag: zu meinem obigen Beitrag
Die Meldung im Mobbingforum, wonach das Standortgebäude der Antenne der Firma Orange SA von einem Einsprecher unter der Nase weggekauft worden sei, ist eine glatte Lüge.
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