Duitsland: Rechter noemt bestraling van woningen illegaal.

maandag, 17 januari 2011 - Categorie: Berichten Internationaal

De Duitse voormalige rechter bestuursrecht Bernd Budzinski acht de ononderbroken bestraling van woonhuizen in strijd met de grondwet.
In een artikel in de Zuid-Duitse kwaliteitskrant Südkurier vergelijkt hij de providers met lastige colporteurs met een voet tussen de deur. Dekking van mobiele telefonie buitenshuis zou nog de toets der grondwet kunnen doorstaan, maar voor bestraling binnenshuis ontbreken wettelijke gronden. Bovendien zijn er technische alternatieven; iedere burger kan een kleine antenneversterker (femtocel) bij zijn huis ophangen, net zoals bij TV ontvangst:


Bron: Südkurier 15 jan. 2011

Bestrahlung der Wohnung „illegal“

Konstanz – Mobilfunkbetreiber haben kein Recht, das Innere von Wohnräumen einer Dauerbestrahlung auszusetzen, davon geht Bernd I. Budzinski aus.


Für Bernd Budzinski handeln Mobilfunkbetreiber illegal. Für die Dauerbestrahlung von Wohnräumen fehlten die gesetzlichen Grundlagen, sagt der ehemalige Richter.
Bild: Rindt Der ehemalige Richter am Verwaltungsgericht Freiburg hält die Praxis für „illegal“. Er betrachtet sie als Verstoß gegen Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte.

Vor rund 100 Gästen in der Volkshochschule Konstanz sagte er, aus dem Grundgesetz lasse sich ein Auftrag für die Grundversorgung im Freien ableiten, nicht aber für die Wohnung. Dafür fehlten die gesetzlichen Grundlagen. Der ehemalige Richter spricht deshalb von der „illegalen Indoorversorgung“.

Für Bernd Budzinski sind Mobilfunkbetreiber wie lästige Vertreter, die den Fuß in die Tür stellen und sich so Zugang zu einer Wohnung verschaffen. Sie drängten mit ihren Datenautobahnen in die Häuser, ohne zu fragen, ob dies den Bewohnern recht sei. Um den Empfang auch in den Innenräumen sicher zu stellen, müssten die Antennen eine extrem hohe Leistung fahren. „Wir werden ständig von mehreren Netzen durchstrahlt“, in Konstanz kämen neben denen der deutschen Anbieter noch die aus der benachbarten Schweiz hinzu.

Dabei, so sagt Budzinski, gäbe es technische Alternativen für den Empfang in den Wohnräumen. Jeder Bewohner könnte ihn ähnlich wie beim Fernsehen mit eigenen kleinen Funkzellen (Femtozellen) ermöglichen. Die Empfangsqualitäten würden dabei nicht schlechter, sondern besser, bei steigender Wohnqualität. Mobilfunkbetreiber könnten auch viel Strom sparen. Zudem müssten Anlieger nicht mehr um die Wertminderung ihrer Immobilie fürchten, weil ein Nachbarhaus eine große Mobilfunkantenne auf dem Dach hat. Für Budzinski gibt es keine Gründe, an der bisherigen Vollbestrahlung festzuhalten.

Budzinski hält es für möglich, dass Gemeinden Musterbaugebiete mit beschränkten Mobilfunk-Emissionen ausweisen. Der ehemalige Richter führt eine Meldung über Nokia als Beweis dafür an, wie stark die Belastung ist: Das Unternehmen erwäge, den Elektro-smog zum Wiederaufladen des Handys zu nutzen. Als das Publikum dies hört, geht ein Raunen durch den Saal. Zuhörer fragen: „Warum reagieren die Gerichte nicht?“ Die Volkshochschule bleibt dran am Thema Mobilfunk. Der Umweltmediziner Joachim Mutter informiert am 2. Februar um 19.30 über die gesundheitlichen Risiken.

Voor het originele artikel zie:
www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/konstanz/Bestrahlung-der-Wohnung-bdquo-illegal-ldquo-;art372448,4675744 .



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