Duitsland: Aandeelhouders Deutsche Telecom in opstand, onoverzienbare claims gezondheidsschade
zondag, 08 november 2009 - Categorie: Berichten Internationaal
Een maatschappelijk zeer belangrijke ontwikkeling is gaande in Duitsland.
Daar begint het bij beleggers door te dringen welke enorme onverzekerbare risico's de telecombedrijven lopen in verband met toekomstige claims vanwege gezondheidsschade door mobiele telefonie.
Op de agenda van de buitengewone aandeelhoudersvergadering van Deutsche Telecom AG (DETAG) op 19 November 2009 in Hannover staat zelfs een goed gedocumenteerde motie van een verontruste aandeelhouder, de heer Karlheinz Kensch uit Aalen, waarin deze de aandeelhoudersvergadering oproept niet in te stemmen met de in September 2009 overeengekomen overname van T-mobile Deutschland vanwege bovengenoemde risico's.
Stopumts raadt u wederom Berichten%20Nederland/4108 dringend aan om telecomaandelen in uw beleggingsportefeuille zo spoedig mogelijk van de hand te doen.
Fragment uit de lijst van ingediende agendavoorstellen:
Bron: Deutsche Telecom AG nov. 2009
......................Der Aktionär Karlheinz Kensch, Aalen, hat folgenden Gegenantrag zu Tagesordnungspunkt 1 übersandt:
''… auf der außerordentlichen Hauptversammlung der DTAG am 19. November werde ich als Aktionär der Gesellschaft unter Bezugnahme auf die §§ 125, 126 AktG folgenden Gegenantrag stellen und die anwesenden Aktionäre auffordern, sich meinem Antrag anzuschließen.
Es wird zur Beschlussfassung gestellt: der am 03.09.2009 abgeschlossene Ausgliederungs- und Übernahmevertrag mit der T-Mobile Deutschland GmbH mit Sitz in Bonn.
Der geplante/abgeschlossene Vertrag beinhaltet unter Ziff. 3.1., dass ''alle materiellen und immateriellen Vermögensgegenstände, sowohl des Aktiv- wie auch des Passivvermögens, einschließlich Vertragsverhältnisse und sonstige Rechtsverhältnisse und Rechtspositionen aller Art, Forderungen und Verbindlichkeiten, ungewissen Verbindlichkeiten Eventualverbindlichkeiten und künftige und bedingte Forderungen und Verbindlichkeiten, deren Rechtsgrund bereits gelegt ist, und zwar unabhängig davon, ob diese bilanzierungspflichtig oder bilanzierungsfähig oder tatsächlich bilanziert sind oder nicht“ übertragen werden, soweit nicht ausdrücklich v. d. Übertagung ausgeschlossen. Unter Ziff.5 des Vertrages ist dann geregelt, dass die Telekom einen neuen Geschäftsanteil an der T-Mobile Deutschland GmbH i.H.v. 980.000.000,-€ erhält.
Begründung:
Unter anderem wegen der gesundheitlichen Gefahren für Mensch und Tier und Schädigungen an Pflanzen durch die verwendeten HF-Sendetechniken wie z.B. Richtfunk, Mobilfunk, DECT, WLAN, ...
Obwohl die Hersteller der Handys darauf verweisen diese nicht in Gebäuden oder Orten mit ''schlechtem'' Empfang zu betreiben, finden diese in den Beschreibungen zu den Handys in Sicherheits-/Warnhinweise, beim aggressiven Vertrieb keine Beachtung – im Gegenteil, es wird mit ''Homezone-Verträgen'' versucht den Kunden diese fragwürdigen Funktechniken, die für den ''Outdoor-Einsatz'' geplant und entwickelt wurden, als Ersatz für die bisherige Festnetzanschlüsse zu verkaufen.
Obwohl der DETAG die Patente (Siemens DECT DE 103 45 529 B3 2005.04.14 und Swisscom WLAN WO 2004/075583 A1) mit den darin enthaltenen Begründungen zu gesundheitlichen Risiken dieser Techniken bekannt sind, die zur Patenterteilung für die ''neuen strahlungsreduzierten'' Techniken führten, werden von DETAG und T-Mobile nach wie vor Geräte der ''veralteten'' Technik, ohne Hinweis auf die ''Strahlungsreduzierung'' bei Geräten die nach den Patenten hergestellt sind, vertrieben.
Diese Gesundheitsgefahren und Schädigungen sind der DETAG zum Teil bereits seit jahrzehnten bekannt:
- Ecolog Institut im Auftrag von T-Mobile 2000. www.ecolog-institut.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/MOBILFUNK_2000_T-Mobil_incl_E.pdf
- die Warnungen des Bundesamt für Strahlenschutz www.bfs.de/de/elektro/hff
- die von Dr. Volkrot www.diewellenbrecher.de/pdf/volkrodtrichtfunk.pdf und www.diewellenbrecher.de/pdf/waldsterben1987.pdf
- Unterrichtung des Bundesrats (Drucksache 478/09) zur Durchführung der EU-Richtlinie A6-0089-2009 www.umwelt-online.de/PDFBR/2009/0478_2D09.pdf.
Weitere Informationen unter folgenden Links:
- Ärzte und Mobilfunk www.aerzte-und-mobilfunk.net/
- Kompetenzinitiative www.kompetenzinitiative.de/
- Diagnose Funk www.diagnose-funk.ch/
- Betroffene Mikrowellenkranke www.diewellenbrecher.de/
-Österreichische Versicherung www.diagnose-funk.org/assets/2009-7-21_df_bp_auva-report.pdf
- Wertverlust von Immobilien www.diagnose-funk.ch/recht/wertverluste/index.html
Es besteht keine Möglichkeit das Schadenrisiko zu versichern, da sich die Versicherungen seit 2002 weigern, das Risiko für Schadensansprüche dieser Techniken zu versichern, da es nicht kalkulierbar sei (mit dem Verweis auf Asbest und Holzschutzmittel).
International sind bereits mehrere Klagen zu Gesundheitsschäden anhängig. In mehreren Ländern, auch im direkten Umfeld von Deutschland, wurden bereits niedrigere Grenzwerte festgelegt.
In mehreren Ländern (auch Deutschland) wurden durch Gerichtsbeschluss einige Sendeanlagen verhindert bzw. mussten abgebaut werden, auch Sendeanlagen der DETAG international. und aus diesen in der Zukunft resultierenden möglichen Schadensansprüchen wird massiv bemängelt, dass der Vertrag hierzu keine Regelungen enthält, insbesondere enthält er
- keine Risikorückstellungen für zukünftige Schadensersatzansprüche
- keine Regelung über eine Haftungsfreistellung für Endkunden
- keine Haftungsfreistellung für Vermieter, die Gebäude oder Gebäudeteile für Antennenstandorte zur Verfügung stellen bzw. ab die Deutsche Telekom bzw. an die T-Mobile vermietet haben.
Dies sind alles unwägbare, nicht akzeptable Risiken, die vollständig ignoriert werden.
Weiterhin ist zu prüfen ob es überhaupt zulässig ist, die gesamte vorhandene und funktionierende kabelgebundene Infrastruktur der gesetzlich verankerten flächendeckenden Netzversorgung, die aus der Zeit der Deutschen Bundespost (staatlich zumindest teilweise auch aus Steuermitteln) stammt, an eine rein auf Gewinnmaximierung ausgerichtete T-Mobile zu übertragen.
Es ist zu befürchten, dass die kabelgebundene Infrastruktur aus Kostengründen zukünftig nicht mehr gewartet oder auf Glasfaser umgestellt sondern durch weitere gesundheitsschädigende (siehe oben) Funklösungen ersetz wird.
Im Schadensfall wird, aufgrund fehlender Risikorückstellung und Haftungsfreistellung bei T-Mobile, die Insolvenz eintreten und die Geschädigten erhalten keine Entschädigungsleistungen.
Die dann zerstörte kabelgebundene Infrastruktur muss dann auf Kosten der Allgemeinheit wieder aufgebaut werden. Daher lehne ich diesen Vorschlag ab und empfehle den anderen Aktionären ebenfalls dagegen zu stimmen und schlage vor, dass der Aufsichtsrat, der Vorstand und die Mitarbeiter sich an die Arbeit machen und entsprechende Änderungen im Vertrag (Risikorückstellung an T-Mobile oder deren Haftungsfreistellung) vorzunehmen. …''.............................
Voor het origineel zie:
www.telekom.com/dtag/cms/content/dt/un/gegenantraege .
Lees verder in de categorie Berichten Internationaal | Terug naar homepage | Lees de introductie