Frankreich verordnet Strahlungsminimierung Mobilfunksendeanlagen möglichst auf 1 V/m
vrijdag, 12 januari 2018 - Categorie: Berichten Internationaal
Bron: www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail?newsid=1252
jan. 2018
Frankreich macht die Orte mit zu starker Mobilfunkbelastung ausfindig. Nach dem französischen Mobilfunkgesetz von 2015 müssen Orte ''äußerst atypischer Belastung'' binnen 6 Monate auf ''möglichst 1 V/m'' (=2.650 µW/m²) reduziert werden.
https://www.diagnose-funk.org/_files/news/news_1252/img_intro_contentmain_intro_open.jpg
6 V/m (= 100.000 µW/m²) gelten in Frankreich als atypisch! Bei Ziff. 3 und 4 des Schaubildes ist eine erste Absenkung bereits teilweise gelungen, bei den übrigen ''läuft die Untersuchung''. Deutsche Gerichte erklären 14 - 19 V/m (520.000 - 960.000 µW/m²) für ''normal''.
Zu den Pflichten der Betreiber in den 15 Fällen wird gesagt: ''Les traitements pour résorber les points atypiques sont de la responsabilité des exploitants et consistent soit à réduire la puissance d’émission, soit à éteindre une technologie en téléphonie mobile ou un secteur'' (ANFR: RECENSEMENT DES POINTS ATYPIQUES, 2017, S.7). Es ist also entweder die Sendeleistung zu vermindern oder bestimmte ''Mobilfunktechnologien'' (also wohl UMTS oder LTE) oder ein Sektor sind stillzulegen (obwohl die ICNIRP-Grenzwerte* überall eingehalten sind). Das muss man mal in Deutschland vorschlagen! Übrigens: in Österreich fordern im gemeinsamen ''Leitfaden Senderbau'' die Ärztekammer, Wirtschaftskammer u.a. die Einhaltung von 0,6 µW/m² für die Summe aller Quellen.
* Die ICNIRP Grenzwerte gelten in den meisten westeuropäischen Ländern, Ausnahmen sind z.B. Italien, Belgien, Wallonien.
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