Open brief van de arts Dr. von Gladiß aan hoofd psychiatrische kliniek. (Met annotatie Stopumts)
zondag, 30 november 2008 - Categorie: Artikelen
Overgevoeligheid voor elektromagnetische velden is geen schizofrenie.
Onderstaand de open brief die de arts Dr. K. von Gladiß schreef aan het hoofd van een psychiatrische kliniek over het ziektebeeld bij een 62 jarige man. Wij hebben ervoor gekozen de brief integraal te plaatsen.
Leest u vooral ook ook de opmerking en de annotatie van Stopumts onder deze brief.
Brief vom 1.11.08 an die Oberärztin einer psychiatrischen Klinik wegen eines
62-jährigen Mannes
(in dieser öffentlichen Fassung sind die Adressatin des Briefes und das
Namenskürzel des Patienten anonymisiert und die medizinische Terminologie
ist in eine allgemeinsprachlich verständliche Form gebracht worden)
Sehr geehrte Frau Kollegin,
Sie haben bei meinem Patienten die Diagnose einer Schizophrenie (ICD F20.0)
gestellt; ich widerspreche dieser Diagnose und begründe Ihnen dieses in
diesem Brief.
Weil ich in Ihrem Arztbrief keine diese begründenden Kriterien fand, bat ich
Sie telefonisch um Erläuterung und Sie gaben mir folgende Antwort:
„Der Patient weist Körpersensationen auf, die er als von außen gemacht
empfindet (was mit dem Begriff der Zoenästhesie bezeichnet wird), wie sie im
Detail in der speziellen Anamnese beschrieben sind (und Sie bestätigten mir,
dass andere Diagnosekriterien nicht gegeben sind). Das Gefühl der von außen
bewirkten Körperempfindungen, auch wenn und gerade weil als Ursache dafür
eine Beeinflussung durch Strahlen angegeben wird, ist definitionsgemäß eine
Körperhalluzination. Dies fällt unter die ICD Katalog-Detailbeschreibung der
dort gelisteten Kriterien einer schizophrenen Erkrankung. Wenn dies der Fall
ist, sind wir verpflichtet, diese Diagnose zu stellen. Das sind einfach die
gültigen Diagnosekriterien, so haben wir das gelernt, so handhaben wir das
und so ist es auch richtig. Das ist lege artis“ (lege-artis ist ein üblicher
Begriff für die mehr oder weniger fest geschriebenen Regeln der ärztlichen
Handlungsweise).
In der Anamnese sind mitnichten Wahninhalte dargelegt, sondern nachprüfbare
reelle Gegebenheiten:
„Herr A. kommt mit einer Einweisung zur stationären Aufnahme, da er seit ca.
6-7 Wochen nicht schlafen könne und verstärkt Zoenästhesien (Brennen im
Nacken, Kribbeln an den Extremitäten) habe. Eine Funkanlage in seinem
Umfeld, die seit 1997 existiert und zunehmend aufgerüstet worden sei, trüge
zu seinem Unwohlsein bei bzw. sei die Ursache seines sich verschlechternden
körperlichen Zustandes. In seiner Nachbarschaft sei es bereits zu
Krebserkrankungen und Todesfällen gekommen, auch litten andere, wie er,
unter Schlafstörungen, wenn der Betreiber der Funkanlage vor Ort sei und
diese in Betrieb nehme. Er habe das Gesundheitsamt zur Überprüfung der
schädigenden Strahlung eingeschaltet, welches sich dafür jedoch nicht
zuständig fühlte. Ein weiteres Schreiben an die zuständige Bundesbehörde
soll nun folgen. Er befasse sich neben seiner derzeit aktuellen
Informationszusammentragung über Strahlung und deren Auswirkung intensiv mit
Ernährung und Hirnforschung sowie Esoterik“.
Haben Sie feststellen können, dass es die Funkanlage nicht gibt, dass die
von ihr emittierte Strahlung unbedeutend sei, dass die vom Patienten Angaben
zur Nachbarschaft (überzufällig gehäufte unspezifische Gesundheitsstörungen
und Schlafstörungen bei Anwohnern, auch gehäufte Krebserkrankungen und
Todesfälle) eingebildet seien? Wenn ja, wie haben Sie das überprüft und für
falsch befunden? Oder ist die Information, dass ein Mensch Informationen
über Strahlung und deren Auswirkungen zusammenträgt, sich dazu Wissen
aneignet und sein Bewusstsein dazu schärft, sich mit Ernährung,
Hirnforschung und Esoterik beschäftigt, für Sie der Teil eines Wahnsystems?
Die physikalischen Wirkungen, die entstehen können, wenn man einen Menschen
Mobilfunkfeldern aussetzt und das noch mit anderen schädigenden Faktoren
(Gifte u.ä.) zusammenfällt, sehen häufig genau so aus wie von diesem
Patienten angegeben: „Brennen im Nacken, Kribbeln an den Extremitäten und
Schlafstörungen“. Zehntausende elektrosensibler Menschen allein in
Deutschland und weit mehr in der ganzen Welt leiden unter diesen zur
Diagnose der Elektrosensibilität gehörenden Symptomen, ohne dass deshalb,
wie es bei Ihnen als lege-artis bezeichnet wird, ein „ausgeprägtes
Wahnsystem“ festzustellen ist. Umweltmedizinische Fachliteratur dazu ist
allgemein zugänglich. Eine angemessene Zusammenfassung dafür finden Sie z.B.
in meiner eigenen Publikation „Macht Mobilfunk krank?“ 2. aktualisierte
Aufl. 2008; 28 S., ISBN 3-9522010 1-5.
Eine Psychose-Diagnose generell, namentlich aber die Schizophrenie-Diagnose
stigmatisiert einen Menschen für die Zukunft in bleibender Weise und erzeugt
ihm eine Reihe relevanter Lebenserschwernisse (von der
Schufa-Auskunft-abhängigen Kreditwürdigkeit bis hin zur Beschränkung der
Berufs- und Weiterbildungsmöglichkeiten). Dies bestritten Sie, Frau
Kollegin, im Telefonat. Der „gläserne“ Patient und Mensch, dessen
Datenschutz immer löcheriger wird, wird zunehmend Realität; dies muß heute
leider als Trivialität und nicht mehr als überzogene Meinung bezeichnet
werden.
Der ICD-Code (Internationaler Diagnosecode) macht innerhalb der Kategorie
F20.0 keinen Unterschied zwischen Schizophrenie und „Psychose aus dem
schizophrenen Formenkreis, paranoid-halluzinatorisch“, in den Datenbeständen
von Versicherungen (und deren Vernetzungen) ist F20.0 eben F20.0 und nichts
anderes. So viel zur irrigen Annahme, es sei ja noch keine eigentliche
Schizophrenie beschrieben worden, sondern „nur“ eine Psychose aus dem
schizophrenen Formenkreis.
Elektrosensible sind nicht schizophren (womit nicht die Aussage getroffen
ist, es gäbe unter Elektrosensiblen nicht wie auch unter Menschen mit
anderen Krankheiten auch den einen oder anderen Schizophrenen).
Am 21.8.08 habe ich die Problematik des Patienten wie folgt beschrieben, und
so habe ich es Ihnen auch in der von Ihnen bei mir am 3.9.08 eingeholten
Fremdanamnese geschildert: „Herr A(…) wird seit 9.10.2003 hausärztlich von
mir betreut. Er leidet unter Elektrosensibilität. Symptomatik, Anamnese und
Befunde sind für das Krankheitsbild charakteristisch. Die Symptome der
Erkrankung setzten erst ein, nachdem der Patient einem externen
elektromagnetischen Feld ausgesetzt war, welches durch eine in der
Nachbarschaft installierte Funkanlage unregelmäßig und unberechenbar
abgestrahlt wird. Dementsprechend ist die Symptomatik durch einen
On-Off-Charakter gekennzeichnet, das heißt, sie ist deutlich
expositionsabhängig. Insbesondere erholt sich der Patient regelmäßig in
Abwesenheitsphasen, in denen er sich in seinem Haus nicht aufhält. Zuweilen,
besonders nachts, verschlimmert sich die Symptomatik so erheblich, dass sich
der Patient einige Kilometer weit vom Haus entfernen muss, um im Wald im
Auto zu nächtigen. Alle Behandlungsversuche bleiben erfolglos. Die einzige
Besserung tritt durch das Abschalten der Anlage oder durch Abwesenheit aus
der häuslichen Umgebung ein. Die Diagnose stützt sich im wesentlichen auf
eine verfeinderte Anamnese. Für Elektrosensibilität ist typisch, dass sich
mit naturwissenschaftlichen Untersuchungen keine Befunde erheben lassen, die
geeignet wären, das Krankheitsbild zu bestätigen oder widerlegen“.
Dieses Krankheitsbild bestand über Jahre in einem Zustand, in dem der
Patient selbst die Erscheinungen noch gut im Griff hatte, das heißt, die
Symptomatik trat nur durch das elektromagnetische Feld auf, und Abschalten
oder Weggehen führte regelmäßig zu rascher Erholung.
Dass es zwei Stadien der Elektrosensiblität gibt, die kompensierte und die
dekompensierte (streng expositionsabhängige und die mit sekundär
entstandenen und automatisierten Gefühls-Wahrnehmungs-und Verhaltensmustern
einhergehende) habe ich an drei Stellen publiziert: Braun-von Gladiß (1995):
„Das Biologische System Mensch“, Buch (CD), 263 S., S. 166-171 „Der
Kipp-Effekt“, Braun-von Gladiß (2008), Monographie, Braun-von Gladiß
(5/2008), Monographie, „Macht Mobilfunk krank?“, S. 20 ff. und Braun-von
Gladiß (10/2008), „Therapie elektrosensibler Menschen“.
Nachdem im August vom Betreiber der zur Debatte stehenden funktechnischen
Anlage offenbar ein Ausbau vorgenommen worden war, wodurch sich die
Belastung wesentlich verstärkte, erlitt der Patient einen generellen
Zusammenbruch (eine psychovegetative Dekompensation). Der damit verbundene
emotionale Druck erschien mir ambulant nicht mehr tragfähig, weshalb ich
Ihnen den Patienten zur akuten Hilfe und zur medikamentösen Entspannung
eingewiesen habe.
Dass das von Ihnen referierte Diktat des ICD kein zwangsläufiges ist,
bestätigt Prof. Dr. Niels Pörksen, Psychiater, ehem. Chefarzt der Klinik
Häcklingen und Chefarzt der Psychiatrie in Bethel. Er beschreibt diese
Problematik u.a. in „Psychiatrie im Kontext der gesellschaftlichen
Wirklichkeit – Reflexion über den Zusammenhang zwischen Gewaltpotentialen
drinnen und draußen („Ralf Seidel/Renate Schernus. In: Gewalt und Zwang in
der stationären Psychiatrie, Hg.: Johann Kebbel, Niels Pörksen, AKTION
PSYCHISCH KRANKE – Tagungsberichte Band 25, Köln 1998):
„Schließlich müssen auch die Psychiater darauf verzichten, sich hinter ihrem
Fachwissen und ihrem medizinischen Jargon zu verschanzen. Ein Hamburger
Nervenarzt meinte allen Ernstes, etwas Gutes zu tun, wenn er der Frau eines
Kranken sage: Ihr Mann „hat“ eine „endogene Psychose“; es wirke doch immer
beruhigend, wenn das Ding einen Namen hat (und, wie man hinzufügen darf, der
Arzt gegen weitere Fragen abgeschirmt ist). Darauf Professor Hafner: Damit
wird nur ein geheimnisvoller sakraler Bereich mit dem Arzt als Priester
konstituiert, der Patienten und Öffentlichkeit einschüchtert. Es komme im
Gegenteil darauf an, die Kranken und ihre Angehörigen möglichst exakt zu
informieren über das, was der Arzt weiß, aber auch über das, was er nicht
weiß. Dr. Kluge erzählte später, dass seine Laienhelfer bis zum letzten Tag
nicht erfahren, was eine Schizophrenie ist, und fügte hinzu: „Ich weiß es
selber übrigens auch nicht genau'' (andere Psychiater wissen es auch nicht,
aber nicht alle geben es so offenherzig zu.) …. Die Psychiatrie sei, gerade
als eine soziale Wissenschaft, eine „unterentwickelte Wissenschaft'' — ein
weites Feld des Unbekannten mit ein paar Inseln des Wissens. Diese Mahnung
zur Nüchternheit kam von einem Forscher, der den gesellschaftlichen Aspekt
der Psychiatrie sehr ernst nimmt und mit seinen Mitarbeitern die erste
gründliche Untersuchung in der Bundesrepublik über die Bedeutung sozialer
Umweltfaktoren in der Krankheitsentstehung angestellt hat.“
Und an anderer Stelle (in: Gewalt und Zwang in der stationären Psychiatrie,
Hg.: Johann Kebbel, Niels Pörksen, AKTION PSYCHISCH KRANKE – Tagungsberichte
Band 25, Köln 1998) bringt Pörksen unser Thema des Urteils durch Diagnosen
noch treffender auf den Punkt:
„Vertreter einer Wissenschaft, die historisch an einer solch schweren Bürde
zu tragen hat wie die Psychiatrie, tun sich heute gut daran, mit der Gewalt
der Worte behutsamer umzugehen, insbesondere mit dem Urteil der Diagnosen,
schon vorformuliert mit dem Aspekt der Verurteilung durch Diagnosen, deren
Praxis in bestimmten historischen Etappen nicht nur üblich war, sondern
zielgerichtet eingesetzt wurde.“
Ihre Erklärung, so sei es lege-artis und so müsse es gehandhabt werden, gibt
vor, es gäbe einen Automatismus, wonach sich bei einem bestimmten Symptom
eine Diagnoseschublade öffnet und die Krankheitserscheinung automatisch
katalogisiert, wonach auf dem Beschriftungsdisplay der Schublade die der
ICD-Nummern entsprechende Diagnose erscheint.
Wäre es nicht angezeigt, die Möglichkeit ernst zu nehmen, dass in der Natur
und auch bei Gesundheitsstörungen von Menschen Phänomene auftauchen können,
deren ICD-Zuordnung die Realität nicht spiegelt und die daher wenigstens als
„unklarer Ursache“ zu bezeichnen wären?
Es ist nicht Aufgabe der Natur der Dinge, sich den Wissenschaftlern so zu
präsentieren, dass diese das Sein mit ihren beschränkten Werkzeugen messen
und verstehen können oder in vorhandenen diagnostischen Schubladen verstauen
können, sondern es ziemt sich Jenen, Wissensmängel einzugestehen und um
Verständnis zu ringen, wo die bisherigen Theorien versagen. Dies gilt auch
und gerade (siehe das oben wiedergegebene Zitat von Prof. Pörksen) für die
Psychiatrie.
Solange die Krankheitserscheinungen, die dem bekannten Diagnosen- und
Syndromen-Katalog nicht zugeordnet werden können, der Einfachheit halber
oder weil es „lege-artis“ sei, einem in diesen Katalogen vorhandenen Begriff
zugeschlagen werden, mag die Welt zwar formal wieder in Ordnung sein, doch
fragt sich, wer dann sein Trugbild aufgebaut hat, der Patient oder die
Fachleute.
Wissenschaftstheoretische Überlegungen in theoretischer Mathematik und
theoretischer Physik – und in der Philosophie ohnehin - zeigen uns, dass es
angebracht ist, mit dem Begriff Realität behutsamer umzugehen. In der
Diagnoseformulierung bedeutet dies, sich eher beschreibend als ICD-gerecht
plakativ auszudrücken. Sie bezeichnen sich als verpflichtet, ausschließlich
ICD-Diagnosen zu stellen. Ich wüsste nicht, wer mich bei einem
Privatversicherten zwingen sollte, eine Diagnose aus den ICD Schubladen zu
stellen und mir verbietet, sie frei zu formulieren. Es gibt noch so etwas
wie ärztliche Handlungsfreiheit, und wenn wir diese selbst aufgeben, wird
die Medizin ärmer. Und diese Freiheit ist umso mehr gefragt, je mehr wir mit
den historisch neuen Auswirkungen ökologischer Belastungen (zu denen auch
die physikalischen gehören) konfrontiert sind und je größer die
Wahrscheinlichkeit ist, dass diese im etablierten Krankheitskatalog nicht
auftauchen.
Realität wurde von theoretischen Physikern z.B. so definiert: “Realität ist,
was wir als wahr annehmen. Was wir als wahr annehmen, ist, was wir glauben.
Was wir glauben, basiert auf unseren Wahrnehmungen. Was wir wahrnehmen,
hängt davon ab, was wir suchen. Was wir suchen, hängt davon ab, was wir
denken. Was wir denken, hängt davon ab, was wir wahrnehmen. Was wir
wahrnehmen, bestimmt, was wir glauben. Was wir glauben, bestimmt, was wir
für wahr halten. Was wir für wahr halten, ist unsere Realität“ (aus: Gary
Zukav: Die tanzenden Wu Li Meister, S. 351. ro-ro-ro Sachbuch ISBN
3-499-17910-5)
Individuelle gesundheitliche Phänomene, die im Zusammenhang mit dem Betrieb
funktechnischer Anlagen auftreten, können sachgerecht nur beurteilt werden,
wenn man als Arzt über eine ausreichende physikalische und biophysikalische
Kenntnis und therapeutische Erfahrung mit Elektrosensiblen verfügt. Dass
diese Qualitäten im Medizinstudium nicht vermittelt werden, kann einem Arzt
nicht vorgeworfen werden, muss im psychiatrischen Urteil aber bedeuten, die
Möglichkeit für Effekte durch auf unbekannte Weise wirkende Mechanismen
niederfrequent gepulster Hochfrequenzenergie zumindest einzuräumen und dann
zum Ausdruck zu bringen, der Realitätsgehalt könne weder bestätigt noch
widerlegt werden.
Mich erinnert Ihr Diagnose-Urteil des „Wahnsystems“ an eine klinische
Falldemonstration, die Prof. Dr. Dr. Dörner 1971 im Psychiatrie-Hörsaal in
Hamburg-Eppendorf präsentierte, als er eine damals 42jährige Frau, die seit
ihrem 18. Lebensjahr zwangsweise in geschlossener Psychiatrie gehalten
worden war, vorstellte und aus ihrer alten Akte zitierte, sie sei sich
damals, als ihr Vater sie wiederkehrend bedrängt habe, vorgekommen wie die
Frau des Kriegsheimkehrers und habe die gleiche Angst vor den
Klopfgeräuschen des Stocks gehabt. Der damalige Psychiater hatte sowohl die
Klopfgeräusche als halluzinatorischen Realitätsverlust gewertet wie auch
einen Kriegsheimkehrer nicht ausmachen können und deshalb wegen Wahnsystem
die Zwangseinweisung veranlasst. Die junge Frau hatte sich damals intensiv
mit Borcherts Werk „Draußen vor der Tür“ beschäftigt, in dem genau diese
Figuren vorkommen. Sie verdankte der literarischen Unkenntnis des
Psychiaters und seinem Unverständnis des von ihr benutzten Vergleichs 24
Jahre geschlossene Psychiatrie.
Eine Psychiatrie, die es sich heute so einfach macht wie oben mit der
Schizophrenie-Diagnosestellung skizziert, macht einen großen historischen
Rückschritt und ist durch den gleichen Grad von Ignoranz gegenüber
Problematisierung geprägt, wie er uns (den damals sozialpsychiatrisch
Engagierten) vom Ende der 60-er bis in die Mitte der 80-er Jahre des 20.
Jahrhunderts begegnete, als Basaglia in Gorizia/Norditalien begann, die
Irrenhäuser aus Jahrhunderten der Isolation aufzuschließen, Herr Dörner die
sozialpsychiatrische Abteilung im UKE gründete und mit seinem Grundlagenwerk
„Bürger und Irre“ das wissenschaftliche Selbstverständnis der Psychiatrie
revolutionierte und mit vielen anderen, so auch Herrn Pörksen (der oben
zitiert wurde) einen langjährigen aber konsequenten Umbau verkrusteter
Psychiatriestrukturen im ganzen Land einleitete.
Adorno hat es „institutionalisierte Gewalt“ genannt, wenn Vertreter eines
Systems, die als einzelne Funktionsträger harmlos, ja vielleicht sogar
liebevoll erscheinen und sich verhalten mögen, in ihrer Funktionsausübung
aber de facto Teil eines auf Einzelne oder Gruppen Zwang ausübenden Systems
sind. So ist die Gewalt infolge der Versprengung der Verantwortung
anonymisiert, also nicht mehr an einer konkreten Feindperson festzumachen.
Daher wird dem Betroffenen eine angemessene Gegenreaktion verunmöglicht,
denn diese würde sich jeweils nur gegen einzelne am System Beteiligte
wenden, die als Individuum nicht eigentlich verantwortlich zu machen sind.
Diese institutionalisierte Gewalt erzeugt Ohnmacht, Hoffnungslosigkeit und
Resignation.
Mir scheint, der heute nachgerückten Generation von Psychiatern fehlt
manchmal die Besinnung auf die Bedeutung der beschriebenen
sozialpsychiatrischen Umwälzung und ihre Bedeutung für die heutige Praxis,
und ich wünsche der heutigen Psychiatrie, dass wenigstens einige Restfunken
wissenschaftskritischer Reflexionen die heutige Verstrickung in Kosten-Spar-
und sogenannte Qualitätssicherungs-Programme (diese
Qualitätssicherungsprogramme halte ich im übrigen für
Qualitäts-Zerstörungs-Stragegien) und die damit verbundenen
Betriebsblindheiten erleuchten mögen. Die Überzeugung, dass das möglich ist,
beflügelt auch meine heutigen Zeilen, und aus diesem Grunde ist dieses
Schreiben anonymisiert und im Newsletter www.gladiss.de publiziert worden.
Das heutige psychiatrische Systems bedarf offenbar eines ganz gehörigen
erneuten Reformschubes.
Mit freundlichem Gruß
Dr. med. Karl Braun von Gladiß
Overigens probeert de telecomindustrie ook in Zwitserland elektrosmogslachtoffers te psychiatriseren. Lees daaroor: gigaherz.ch/pages/posts/schuster-bleib-bei-deinen-leichen1410.php .
Annotatie bij de brief van Dr. Von Gladiß door Stopumts:
Het is niet bezwaarlijk als mensen met klachten door elektromagnetische velden zich wél door psychiaters laten onderzoeken (tenminste twee in verband met de objectivering). Zij kunnen de diagnose 'ongedifferentieerde somatoforme stoornis, reële lichamelijke klachten gerelateerd aan blootstelling aan elektromagnetische velden' stellen.
De consequentie van die diagnose is dat andere psychiatrische diagnoses zijn uitgesloten (het is een zogenaamde uitsluitingsdiagnose). Het is momenteel de enige erkende medische diagnose die elektromagnetisch overgevoeligen kunnen krijgen. Hij houdt in dat de klachten reëel zijn (dus geen verbeelding), maar dat de fysische medici de klachten (nog) niet of onvoldoende kunnen verklaren als een bekende lichamelijke aandoening.
Met die diagnose wordt iemand dus niet 'gepsychiatriseerd' maar juist ''ont-psychiatriseerd' (hoewel mensen helaas vaak denken dat een psychiatrische diagnose altijd betekent dat iemand geestelijk gestoord is) en als tenminste twee psychiaters de diagnose hebben gesteld en de ernst hebben vastgesteld, dan zijn de aandoening en de gevolgen objectief vastgesteld.
Het sluit nader onderzoek door fysische medici niet uit, als er lichamelijke afwijkingen worden gevonden die de aandoening voldoende verklaren, vervalt de psychiatrische diagnose.
Vooralsnog is de lichamelijke aandoening overgevoeligheid voor elektromagnetische velden nog niet erkend, evenmin als de schade door de aandoening. Het is begrijpelijk dat psychiaters aan schizofrenie denken, maar Von Gladiss heeft gelijk dat zij die diagnose niet zomaar mogen stellen. In het boek
met psychiatrische diagnoses (DSM IV) staat zelfs als voorbeeld dat denken dat een televisie straalt mede tot de diagnose schizofrenie kan leiden. Een wonderlijke opmerking, want een televisie straalt namelijk inderdaad. Uit de beeldbuis komt zichtbaar licht en ook een minieme fractie ioniserende straling. Het is elke keer weer teleurstellend hoe weinig kennis van elektromagnetische velden ook bij medici bestaat.
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