Telekom warnt vor eigenem Gerät

woensdag, 27 september 2017 - Categorie: Artikelen

Bron: www.geomantie-zentrum.de/40948.html?entry_id=e6ac87d08de0250410e6daa6f819ed98#blogstart
26 sept. 2017

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Die Telekom warnt in der Bedienungsanleitung „Speedport Smart“ vor den Gefahren der Strahlung des
W-LAN-Routers! Auf Seite 21 der Bedienungsanleitung ist zu lesen:

„Funksignale
Die integrierten Antennen Ihres Speedport senden und
empfangen Funksignale bspw. für die Bereitstellung
Ihres WLAN. Vermeiden Sie das Aufstellen Ihres
Speedport in unmittelbarer Nähe zu Schlaf‐, Kinder‐ und
Aufenthaltsräumen, um die Belastung durch elektro-
magnetische Felder so gering wie möglich zu halten.“

Damit sichert sich die Telekom gleichzeitig gegen mögliche Schadensansprüche ab, denn
was bedeutet „unmittelbare Nähe“? Ein Radius von z.B. 5 Metern kann durchaus als „unmittelbare
Nähe“ interpretiert werden. Dieser Radius aber wäre in einer gängigen 3-Zimmer Wohnung kaum
einzuhalten. Dies würde das Verschulden bei Schäden durch die hochfrequente Strahlung
des Speedport auf den Nutzer abwälzen, da dieser das Gerät unsachgemäß genutzt hat.

Fakt ist: W-LAN hat in einem Haus, in dem sich Kinder aufhalten, oder geschlafen wird, nichts verloren.



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